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LEISTUNGSUMFANG DER GEBÜHREN

In der Abfallentsorgungsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
  • Restmüllsammlung und –entsorgung
  • Papiersammlung und –verwertung
  • Nutzung der Recyclinghöfe für Sperrmüll, Schrott, Altholz, recycelbaren Bauschutt, Flachglas, Elektrokleingeräte, Altfett, Hartkunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, CD's/DVD's/Tonerkartuschen
  • Problemmüllsammlung und –entsorgung
  • Annahme von sämtlichen Elektroaltgeräten an den Betriebshöfen Hofmann, Lober und Veolia sowie den Recyclinghöfen Schwandorf und Oberviechtach
Hinweise zur Tonnenanmeldung bei Neuanmeldung, Umzug, ...
Die entsprechenden Anträge gibt es beim Landratsamt (09431/471-210) sowie im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de/Bürgerservice/Formulare/Abfallwirtschaft oder bei Ihrer Gemeinde. Bei einer Abmeldung, Änderung der Tonnengröße oder Wechsel in Hinblick auf Kompostierung sind dem Antrag auch die entfernten Markenreste beizufügen.

Hinweis:
Für die Beantragung der Müllmarken ist der Hauseigentümer (nicht der Mieter) zuständig. Die Müllmarke (Dauerwertmarke) bitte gut sichtbar auf den Tonnendeckel anmbringen.

Wo gibt es Müllsäcke?
Falls vorübergehend mehr Restmüll anfällt, als in die vorhandene Mülltonne passt, können amtliche Müllsäcke (ca. 60 l) für 4,00 Euro bei den Gemeinden, im Landratsamt und an den Betriebshöfen der Abfuhrunternehmen erworben werden. Diese Säcke sind neben dem Restmüllbehälter am Abholtag bereitzustellen.
++++ Andere Säcke werden nicht mitgenommen ++++

Gebühren

Restmüllbehältnisermäßigt*
monatlich1/4jährlichmonatlich1/4jährlich
60-l-Tonne9,15 €27,45 €7,80 €23,40 €
80-l-Tonne14,00 €42,00 €11,94 €35,80 €
120-l-Tonne21,00 €63,00 €17,90 €53,70 €
240-l-Tonne42,00 €126,00 €35,80 €107,40 €
770-l-Container134,75 €404,25 €114,86 €344,58 €
1100-l-Container192,50 €577,50 €164,09 €492,25 €

*Eine Gebührenermäßigung von 15 % erhält derjenige, der alle organischen Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle, mit Ausnahme von gekochtem Gemüse oder Fleisch- und Fischabfällen) durch Eigenkompostierung verwertet. Das Landratsamt führt Stichproben durch. Dazu hat der Landkreis beziehungsweise seine Mitarbeiter das Recht, die Grundstücke der Anschlusspflichtigen zu betreten. Die Müllgebühr werden fällig zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 16. August und zum 15. November eines jeden Jahres. Die Gebührenabbuchung ist grundsätzlich nur vom Konto des Eigentümers möglich!

SPERRMÜLL/ELEKTRO-ALTGERÄTE

...oder noch brauchbar?
Die Sperrmüllmengen steigen jährlich. Die getrennte Erfassung von Altholz auf einigen Recyclinghöfen soll dieser Entwicklung entgegenwirken und außerdem dem Landkreis Schwandorf und den Gebührenzahlern Kosten sparen, da die Kosten für die Verwertung niedriger sind als für die Verbrennung.

Bevor Sie Möbel oder andere Gegenstände auf dem Recyclinghof anliefern, prüfen Sie bitte, ob sich eventuell im Bekanntenkreis ein Abnehmer dafür findet. Bieten Sie das gute Stück auch kostenlos im eingerichteten Tausch- und Verschenkmarkt (schwandorf-lk.internet-verschenkmarkt.de) an.

An den meisten Recyclinghöfen im Landkreis Schwandorf wird bereits Altholz separat vom übrigen Sperrmüll angenommen. Zum Altholz gehört unter anderem naturbelassenes Holz, verleimtes, gestrichenes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne PVC in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel wie Schalhölzer, Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, aber ohne schädliche Veriunreinigungen, Bauspanplatten ebenso wie Altholz mit halogenorganischen Verbindungen (z.B. PVC) in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel wie Arbeitsplatten.

Nicht zum Altholz gehört mit Holzschutzmitteln behandeltes Alzholz z.B. Fenster, Fensterstöcke, Außentüren Bahnschwellen und Leitungsmasten.

Elektrokleingeräte
Können an allen Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.
Die übrigen Elektrogeräte können abgegeben werden an den Recyclinghöfen Schwandorf und Oberviechtach während der dortigen Öffnungszeiten sowie an den Betriebshöfen der Entsorgungsunternehmen Hofmann/Burglengenfeld, Lober/Neunburg v. W. und VEOLIA/Nabburg.

Ergänzend hierzu am Samstag am Recyclinghof Neunburg v. W.
Die drei Entsorgungsunternehmen bieten übrigens gegen ein geringes Entgelt auch einen Holservice an.

RECYCLINGHÖFE

Das kann alles angeliefert werden:
AbfallartenJANEIN
SperrmüllDas sind sperrige Gegenstände, die als Einzelteile nicht in die Mülltonne passen z.B.: Möbel, Teppiche, Matratzen, usw.Säcke oder Schachteln mit Hausmüll, Baustellenabfälle, Wertstoffe, Reifen, Gewerbemüll
AltholzHolztüren, Möbel, ArbeitsplattenBahnschwellen, Leitungsmasten
SchrottÖfen (ohne Öl, keine Nachtspeicheröfen), Bleche, Dachrinnen, Metallrohre, FahrräderElektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen
Bauschutt recycelbarMauersteine, Mörtelreste, Fliesen, Beton ohne FremdanteileHolz, Glas, Rigips, Styropor, Eternit, Kunststoffe
FlachglasFenster-, Isolier- und Drahtglas ohne Fremdanteile wie Rahmen oder MetallteileBleihaltiges Glas wie Bildschirme, Bleikristall, Cerankochfelder
ElektrokleingeräteBügeleisen, Kaffeemaschinen, Föns, Taschenrechner, Laptops, Telefone, Faxgeräte, Bohr-, Nähmaschinen, Videospielkonsolen, usw.Großgeräte wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Kochplatten, Geschirrspüler, Fernseher und Monitore (Annahmen nur an den Recyclinghöfen Oberviechtach und Schwandorf)
HartkunststoffeBlumentöpfe-, kästen, Wäschekörbe, Gartenmöbel, MörtelträgeArtikel aus PVC oder Gummi, Folien, Fiberglas, WC-Deckel
TextilienBekleidung, Handtücher, Vorhänge, Decken, Tischdeckenverschmutzte oder nasse Ware, Matratzen, Schaumstoffe, Kissenauflagen
KüchenabfälleGemüse, Obst Salat, Kaffee- und Teefilter, Eierschalen, Brot / Gebäck, ZimmerpflanzenTierkot, Kehricht, Zigaretten, Verpackungen, Garten- und Grüngutabfälle (Laub, Rasen, Strauchschnitt)
Bitte beachten:
Wegen der Gebührengerechtigkeit können nur Kleinmengen bis 0,5 cbm pro Tag angeliefert werden. Größere Mengen (z.B. Haushaltsauflösungen) sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

WERTSTOFFE

Für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen (Grüner Punkt) haben Sie die Entsorgungskosten bereits beim Kauf des Produktes bezahlt. Die Leistung nehmen Sie in Anspruch, indem Sie die Verkaufsverpackungen in folgenden Wertstoffbehältern sortieren:

Glascontainer

  • Flaschen
  • Schraubgläser, die nicht mit Pfand verkauft wurden, z.B. Gurkenglas, Marmeladenglas, Einweg-Weinflaschen, Glasflaschen für Essig, Öl, Saucen, Badezusatz.
Nicht jedoch Keramikm, Porzellan, Spiegel- und Fensterglas, Schraubverschlüsse/Kronkorken

Grauer Sack für Kunststoffe

  • Folien: Tragtaschen, Einwickelfolie
  • Hohlkörper: Spülmittel-, Waschmittel-, Shampooflaschen
  • Mischfolien: Nudelverpackungen, Knisterfolien, Süßwarenverpackungen
  • Becher: Joghurtbecher, Margarinebecher
  • Mischkunststoffe: Zahnpastatuben, Deckel aus Kunststoff
Nicht jedoch andere Gegenstände aus Plastik wie z.B. Spielzeug, Gießkannen, Blumentöpfe, Bau- oder Agrarfolien. Auch Bauabfälle gehören nicht in den grauen Sack. Bitte beachten: Für Verpackungsstyropor bitte einen neuen grauen Sack verwenden. Nicht mit anderen Kunststoffen vermischen.

Blauer Sack für Metalle und Verbunde

  • Weißblech: Dosen, Blechdeckel, Kronkorken
  • Aluminium: Dosen, Aludeckel, Alufolien, Vakuumverpackungen, Alu-Verbund (Kaffeevakuumverpackungen)
  • Kartonverbunde: Milch- und Safttüten, Getränkekarton (Tetrapack)

Papiertonne

  • alle Druckerzeugnisse aus Papier: Zeitungen, Kataloge, Zeitschriften, Bücher, Hefte
  • alle Pappeabfälle: Faltschachteln, Pappkartons, Verpackungskartons, Zigarettenschachteln (jedoch ohne Folie und Alu), Eierkartons
  • loses Papier: Briefe, Kuverts, Geschenkpapier, Verpackungspapier, Papiertüten
Das gehört nicht in die Papiertonne:
  • Windeln, Tapeten, Blaupapier, Kunststofffolien
  • stark verschmutztes Paier
  • Taschentücher, Küchentücher
Bei Fragen rund um den grauen und blauen Sack wenden Sie sich an das kostenlose Service-Telefon der Firma Lober in Neunburg v. W.: 0800-4050409

PROBLEMMÜLL

Problemmüll fällt in vielen Haushaltungen an und muss wegen seiner Gefahren für Gesundheit und Umwelt unbedingt getrennt gesammelt und entsorgt werden. Dafür wurde die Problemmüllsammlung eingerichtet die zweimal im Jahr den gesamten Landkreis abfährt.
Jeweils im Frühjahr und Herbst hält das Schadstoffmobil an rund 150 Standorten, damit Sie Ihren Problemmüll abgeben können. Für Privathaushalte ist diese Serviceleistung bereits in der Müllgebühr enthalten.

Was ist bei der Anlieferung zu beachten?
Aus Sicherheitsgründen dürfen Problemabfälle nicht vorzeitig am Sammelort abgestellt werden. Gefahr für spielende Kinder! Sie müssen vielmehr dem Fachpersonal übergeben werden.

Was wird angenommen?

  • Abbeizmittel, Autopflegemittel
  • Batterien, Brems- und Kühlflüssigkeit
  • Chemikalien (aus Heimlabor, Fixierbäder, Filmentwickler, Säuren, Laugen, Frostschutzmittel)
  • Düngemittel (z.B. unbrauchbarer Blumendünger)
  • Farben und Lacke, Feuerlöscher
  • Härter, Holzschutzmittel, Klebstoff, Kitt- und Spachtelmasse
  • Kondensatoren, Lösungsmittel (Terpentin, Pinselreiniger)
  • Leuchtstoff- und Energisparlampen (normale Glühbirnen gehören in den Restmüll)
  • Ölfilter, Pflanzenschutzmittel
  • Quecksilber (Thermometer, Schalter mit Quecksilber)
  • Reinigungs- und Pflegemittel (alte Möbelpolituren, Haushaltsreiniger)
  • Solarflüssigkeit
Die Stoffe sollten möglichst in den Originalbehältern angeliefert werden. Ist ein Umfüllen notwendig, bitte Transportbehälter verschließen und beschriften. Bei Flüssigstoffen gilt eine Mengenbegrenzung auf 20 Liter.

Nicht angenommen werden:

  • Altöl (Rückgabe beim Händler)
  • Altreifen (Rückggabe beim Händler)
  • Hausmüll, Wertstoffe, Sondermüll aus Gewerbe
  • Dispersionsfarben (getrocknet Restmülltonne)

Weitere Tipps:
Leuchtstoff- und Energisparlampen werden auch zunehmend an den Verkaufsstellen zurückgenommen – fragen Sie im Handel nach.

Impressum

Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungs KG
Entsorgung und Logistik mit System

Industriestraße 4
92431 Neunburg vorm Wald

Telefon: +49 (0) 96 72 / 92 01-0
Telefax: +49 (0) 96 72 / 92 01-99
E-Mail: info@lober-entsorgung.de
Web: www.lober-entsorgung.de

Persönlich haftender Gesellschafter: Lober GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Johannes und Bernhard Lober
Handelsregistergericht: Amtsgericht Amberg
Handelsregistereintrag: HRA 1444
USt.-Id gem. § 27 a UmsStG: DE 133249371

Webdesign, Programmierung:
Medieningenieurbüro Manntau Nabburg

Medieningenieurbüro Manntau Nabburg


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